Ziele
Unser Ziel
Die Ungleichbehandlung von Beschäftigten übt Druck auf die Arbeitsbedingungen aller aus. Der systematische Missbrauch von Leiharbeit muss aus diesem Grund ein Ende haben. Die IG Metall fordert deshalb:
„Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“
Gute Arbeit muss durch eine faire Gestaltung der Leiharbeit gesichert werden, um verlässliche Perspektiven für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen. Es gibt viele Wege, um faire Lösungen für Beschäftigte in Leiharbeit und Stammbelegschaften durchzusetzen: Unser Grundsatz „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ kann in Betriebsvereinbarungen und Zusatztarifen festgeschrieben werden.
Lexikon
Abfindung- Allgemeinverbindlichkeit
- AMP
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Arbeitskleidung
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitszeitkonto
- atypische Beschäftigung
- AÜG
Befristung- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarungen
- BZA
CGZP- christliche Gewerkschaften
Deregulierung der Leiharbeit- DGB
- DGB – Tarifgemeinschaft
Erlaubnis
Gewerkschaft- Gleichstellungsgrundsatz
Haftung
IG Metall- iGZ
Klebeeffekt- Kündigungsbedingungen
- Kündigungsschutz
- Kurzarbeit
Leiharbeit- Leiharbeitgeberverbände
- Leiharbeitnehmer
- Leiharbeitskampagne
- Lohndumping
Mindestarbeitsbedingungengesetz- Mindestlohn
Nichteinsatzzeit- Normalarbeitsverhältnis
Personal-Service-Agentur- prekäre Beschäftigung
Rechte
Schwarz-Weiß-Buch- Staffellöhne
- Stammbelegschaft
- Synchronisationsverbot
Tarif- Tariföffnungsklausel
Überlassungshöchstdauer
Vermittlungsprovision
Wiedereinstellungssperre
Zeitarbeit
Schlagen Sie nach und reden Sie mit!
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